Lieferbedingungen für den buchhändlerischen Verkehr

Gültig ab dem 1. Januar 2026

Rabatt

Belletristik und Sachbuch

Grundrabatt

 

Grundrabatt ab 2.000 € Jahresnettoumsatz

 


Logistikkosten-Ausgleich zum Grundrabatt
35%

 

40%
Bitte sprechen Sie den Verlag an

 

2,5%
Keine Partie
Unfreie Belieferung

Kalender

Grundrabatt

 

Logistikkosten-Ausgleich zum Grundrabatt
40%

 

2,5%
Keine Partie
Unfreie Belieferung

Zahlungsziele

Direktaufträge über Verlag oder Verlagsauslieferung
Generell 30 Tage, bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum 2% Skonto.


Reiseaufträge über Vertreter*innen
Generell 60 Tage, bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum 2% Skonto.


Keine Valuta

Bestellungen

Bestellungen über unsere Vertreter*innen, bei der Verlagsauslieferung oder dem Verlag:


VAH Jager
Verlagsauslieferung und Fulfillment-Service GmbH
Im Gewerbepark 31
D-16727 Oberkrämer


Auftragsbearbeitung und Kundenservice:


Nicole Helmich Tel.: 03322 12869 13
Kathrin Neumann Tel.: 03322 12869 18
Fax: 03322 / 12869 98
E-Mail: office@vah-jager.de

Hoffmann und Campe Verlag GmbH
Harvestehuder Weg 42
D-20149 Hamburg

 

Auftragsbearbeitung:


Telefon: +49 40 441 88 227
E-Mail: vertrieb@hoca.de

Remissionsrichtlinie

Bitte senden Sie Remissionen an:


VAH Jager
Verlagsauslieferung und Fulfillment-Service GmbH
Remission Hoffmann und Campe Verlag GmbH
Im Gewerbepark 31
D-16727 Oberkrämer


Wir möchten unseren Handelspartnern faire und transparente Bedingungen für Remissionen
bieten. Bitte beachten Sie die folgenden Regelungen für Rücksendungen von Verlagsprodukten:

 


Genehmigung und Voraussetzungen

 

- Rücksendungen werden zwei Mal pro Jahr ohne vorherige Absprache angenommen, sofern eine Quote von 15% des Vorjahresnettoumsatzes nicht überschritten wird.

 

- Bei Überschreitung der 15%-Quote ist die Remission genehmigungspflichtig durch Ihre*n Vertreter*in oder den Verlag.

 

- Ausgenommen von der Quote sind Büchertische. Auf diese Bestellungen gilt volles Remissionsrecht.

 

- Eine Genehmigung erfolgt ausschließlich für wiederverkäufliche Exemplare ohne Gebrauchsspuren.

 

- Fest bezogene Exemplare (ohne vor Lieferung vereinbartes Remissionsrecht) sind von der Remission ausgenommen.

 

- Der Bezugsweg muss bei allen Remissionen eingehalten werden.

 

 

Abwicklung

 

- Remittenden sind ausschließlich an die Auslieferung zu senden.

 

- Versand- und Nebenkosten trägt der Absender.

 

- Für eine schnelle Abwicklung empfehlen wir jeder Remission die Bezugsdaten (insbesondere Rechnungsnummern) beizulegen.

 

- Für genehmigungsfreie Remissionen erfolgt die Gutschrift auf der Basis der bei Bestellung geltenden Bezugskonditionen.

 

- Für genehmigungspflichte Remissionen wird eine Gebühr von 5% erhoben. Die Remissionsgenehmigung ist zwingend beizulegen.

 

- Nicht genehmigte Remissionen werden mit 85% Rabatt gutgeschrieben. Eine Rücksendung der Exemplare erfolgt nicht.

 

- Exemplare, die Gebrauchsspuren aufweisen und nicht wiederverkäuflich sind, werden nicht gutgeschrieben.

 

 

Vergriffene Titel und Preisänderungen

 

Gemäß § 3 Abs. 6 der Verkehrsordnung besteht bei Ladenpreisaufhebungen und -herabsetzungen ein Remissionsrecht für Exemplare, die innerhalb der letzten 12 Monate bezogen wurden.

 

- Der Anspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe geltend gemacht werden.

 

- Titel, die seit mindestens einem Jahr vergriffen sind oder deren Preisaufhebung seit über drei Monaten im Börsenblatt veröffentlicht wurde, können nicht mehr remittiert werden.

 

- Eine gesonderte Genehmigung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

 

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre*n Vertreter*in oder direkt an den Verlag.

 

Allgemeine Lieferbedingungen

1. Versandkosten
Die Versandkosten trägt der Käufer.


2. Mängelrügen
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Empfang der Lieferung
schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen.


3. Transportrisiko
Eine Haftung des Verkäufers für Transportschäden nach Übergabe an den Transporteur ist ausgeschlossen. Es ist
keine Bringschuld vereinbart.


4. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg,
sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist.


5. Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB)
Der Verlag liefert ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt im Sinne des § 449 BGB. Der Eigentumsvorbehalt wird
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erweitert und verlängert:

a) Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Käufer seine gesamten - soweit gesetzlich

zulässig auch künftig entstehenden - Forderungen des Verlages gegen den Käufer aus der
Geschäftsverbindung voll erfüllt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer den Kaufpreis für bestimmte, von ihm näher bezeichnete Lieferungen bezahlt hat.

b) Verkauft oder veräußerte der Käufer die vom Verlag gelieferte Ware an einen oder mehrere Abnehmer, so tritt er schon jetzt seine daraus entstehenden Forderungen mit allen Sicherungsrechten an den Verlag ab. Verkauft oder veräußert der Käufer die vom Verlag gelieferte Ware zusammen mit anderen, nicht dem Verlag gehörenden Waren, so werden die aus solchen Rechtsgeschäften entstehenden Forderungen dem Verlag in der Höhe abgetreten, als die vom Verlag gelieferten Waren Gegenstand dieser Rechtsgeschäfte sind. Die abgetretenen Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer dienen zur Sicherheit in der Höhe der jeweiligen Forderungen des Verlages gegen den Käufer. Auf Verlangen des Verlages ist der Käufer verpflichtet, dem Verlag die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die entsprechenden Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung
bekannt zu geben.

 

c) Der Käufer wird ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung für den Verlag einzuziehen. Diese Ermächtigung kann vom Verlag jederzeit widerrufen werden. Die Einziehungsbefugnis des Verlags wird durch die Einziehungsermächtigung des Käufers nicht berührt. Der Verlag wird jedoch die ihm abgetretenen Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt.

d) Der Käufer wird vom Verlag ermächtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nur unter der Bedingung weiter zu verkaufen oder weiter zu veräußern, dass die daraus entstehenden Forderungen gemäß der vorstehenden Klauseln a) und b) auf den Verlag übergehen. Dieser Ermächtigung kann vom Verlag jederzeit widerrufen werden. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.

e) Werden Lieferungen des Verlags in eine laufende Rechnung aufgenommen, so gilt der vorstehend vereinbarte Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung des Verlages. Nimmt der Käufer Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweilig anerkannte periodische Saldo bzw. - wenn dieser seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird - der mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehende Schlusssaldo als abgetreten. Werden Forderungen des Verlages in ein mit dem Käufer bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gilt der vereinbarte Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung des Verlages.

f) Übersteigt der Wert der dem Verlag nach den vorstehenden Bestimmungen eingeräumten Sicherung die gesamten Forderungen des Verlags um mehr als 20%, so ist der Verlag auf Verlangen des Käufers verpflichtet, diese übersteigenden Sicherungen nach seiner Wahl freizugeben, wobei - mit Ausnahme der Lieferung im Kontokorrentverhältnis - nur solche Lieferungen freigegeben werden, die selbst voll bezahlt sind. Im Übrigen erlischt der Eigentumsvorbehalt des Verlages mit der vollen Bezahlung aller Forderungen des Verlages gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung. Das Eigentum geht dann auf den Käufer über; abgetreten Forderungen stehen dem Käufer zu.

 

Stand: Januar 2026